Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Der Rechtsanwalt als Erbschleicher-Indikator

Kommt es zwischen der geschädigten Familie und dem Erbschleicher zu einem Gerichtsverfahren, lässt sich der Erbschleicher rechtsanwaltlich vertreten. Ein besonderes Augenmerk sollte die geschädigte Familie auf die Person des Rechtsanwalts legen, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen man feststellt, dass der jetzige Rechtsanwalt des Erbschleichers bereits für den Erblasser tätig gewesen ist, im Rahmen einer Beratung, der Vertretung […..]
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Die unbekannte Strafbarkeit für Erbschleicher

Die Vorschrift des § 174c StGB stellt sexuelle Handlungen von Personen gegenüber geistig oder körperlich Erkrankten zur Strafe, bei denen ein Kontakt im Rahmen einer Beratung oder Betreuung entsteht. Es geht letztlich um die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieser Fall ist bei einer Erbschleicherei nicht selten. Der Autor kennt mehrere Fälle, in denen zum Beispiel eine Logopädin, eine gesetzliche Betreuerin oder […..]
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Der klassische Erbschleicherfall der Geliebten als Erbschleicherin

Es handelt sich um einen der klassischen Erbschleicherfälle, die vor allem die Konstellation betreffen, dass der Ehemann – häufig während einer Ehe – eine Geliebte hat. Dies führt gerade nach einer Scheidung oder dem Vorversterben der Ehefrau dazu, dass die Geliebte eine stärkere Stellung erhält und im Einzelfall versucht, sich das Erbe zum Nachteil der Familie des Mannes zu sichern. […..]
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Im Erbschleicherfall ist eine Wesensveränderungen auch als Indiz für die Testierunfähigkeit zu beachten

Das Argument der Testierunfähigkeit ist ein wesentlicher Gesichtspunkt in Erbschleicher-Prozessen. Vielfach übersehen wird die schleichende Wesensveränderung beim Erblasser, die ein Indiz für die Testierunfähigkeit sein kann. Dabei gibt es einerseits Fälle, in denen der Erblasser anfänglich „völlig normal“ war und sich dann neue Wesensmerkmale eingeschlichen haben, aber auch Sachverhalte, in denen der Erblasser bereits bestimmte prägende Wesenselemente hatte (zum Beispiel […..]
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Familienangehörigen werden oft durch versteckte Geschenke zugunsten eines Erbschleichers geschädigt

Im Erbfall gelingt es geschädigten Familienangehörigen vielfach, gegenüber einem Erbschleicher Auskunftsansprüche geltend zu machen, mit dem Ziel, dass Schenkungen des Opfers an den Erbschleicher aufgedeckt werden. Inzwischen sind Erbschleicher manchmal so geschickt, dass der Schenkungsvorgang dadurch verschleiert wird, dass die Schenkung nicht mehr an den Erbschleicher selbst, sondern an dessen Familienangehörigen erfolgt (auch unter Ausnutzen des jeweils gesonderten Steuerfreibetrags von […..]
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Auslandsbezug als Nachteil bei Erbschleicher-Verfahren

Ein Auslandsbezug führt immer zu rechtlichen Schwierigkeiten im Rahmen eines Erbfalles, insbesondere auch bei Erbschleicherfällen, da die Rechtslage in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist. Ein Auslandsbezug kann einerseits dadurch bestehen, dass der Erbschleicher das Opfer, den späteren Erblasser, in das Ausland verbracht hat und dieser dort verstorben ist. Dann gilt ausländisches Erbrecht und es stellen sich eine Vielzahl von […..]
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Indikator für Erbschleicherei – Verhalten im Betreuungsverfahren

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch ein Geschwisterteil, gibt es für sensibilisierte Angehörige hierfür bereits in einem Betreuungsverfahren erste Anhaltspunkte. Stereotyp geht es um die gesetzliche Betreuung eines Elternteils. Während ein Kind sich „normal“ verhält, versucht das später erbschleichende Kind, (1) das normale Geschwisterteil schlecht zu machen, (2) den Kontakt zwischen Elternteil und Geschwisterteil zu unterbinden, (3) sich selbst die gesetzliche […..]
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Bei Erbschleicherfällen kommt es immer wieder zu problematischen Zeugeneinvernahmen im Nachlassverfahren

Erbschleicheropfer versuchen vielfach die Kosten im Nachlassverfahren niedrig zu halten und verzichten auf eine rechtsanwaltliche Vertretung. Dies erweist sich häufig als fatal, weil gerade das Nachlassverfahren rechtlich und verfahrensrechtlich schwierig ist, auch deshalb, weil die Nachlassgerichte bzgl. der Verfahrensführung ein Ermessen haben. Dieses Ermessen führt im Einzelfall dazu, dass die Amtsermittlung und Beweiserhebung nicht optimal läuft. Ein Beispiel dafür ist, […..]
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Ein Risiko ist oft, dass Erbschleicher von unterlassener ärztlicher Untersuchung profitieren

Der Schwerpunkt eines Vorgehens gegen Erbschleicher liegt darin, im Nachlassverfahren die Testierunfähigkeit zu prüfen. Dies gelingt aber vor allem dann, wenn fundierte ärztliche Berichte vorliegen. Inzwischen gibt es immer mehr Erbschleicher, die dieses Risiko dadurch umgehen, dass sie eine fachärztliche Untersuchung des Opfers verhindern. Es gibt Fälle, in denen schwere psychiatrische Erkrankungen über Jahre hinweg nicht fachärztlich (und auch nicht […..]
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Im Extremfall schaffen es Erbschleicher sogar den Pflichtteil auszuhebeln

Innerfamiliär gibt es die Hoffnung, dass selbst bei einem schlechten Verhältnis der Kinder zum Elternteil jedenfalls ein Pflichtteilsanspruch sicher ist. Es wird sich häufig zu wenig um die Elterngeneration gekümmert. In diese Kerbe schlagen Erbschleicher, zerstören das familiäre Verhältnis noch weiter und es gelingt vielmals den Pflichtteilsanspruch auf Null zu reduzieren. Die maximale Methode hierfür ist, dass der Erbschleicher das […..]
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