Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt vor Fehlern in Testamenten welche dann die Erbschleicherei begünstigen

Leider erstellen immer noch viele Laien ohne rechtliche Beratung ein Testament. Dies ist deshalb problematisch, weil dies nicht nur zu rechtlichen Problemen allgemeiner Natur führt, sondern auch dazu, dass eine Erbschleicherei begünstigt wird. Denn bestimmte Klauseln über die Anfechtbarkeit, die Bindungswirkung oder automatisch wirkende Pflichtteilsstrafklauseln sind häufig nicht bis zum Ende durchdacht und führen dazu, dass Erbschleicher im Erbfall und davor bei einer etwaigen Testamentsänderung vorteilhaft gestellt sind.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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