In Erbschleicherfällen gibt es unterschiedliche Berührungspunkte mit Behörden und Gerichten. Rechtliche Laien verlieren vielfach den Überblick. Vier wichtige Stationen sind:
- Betreuungsgericht / Betreuungsbehörde: Zu Lebzeiten der Erbschleicheropfers kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren als Schutzmaßnahme erforderlich sein.
- Strafgericht / Staatsanwaltschaft / Polizei: Bei Straftaten des Erbschleichers muss über eine Strafanzeige nachgedacht werden.
- Nachlassgericht: Dieses Gericht entscheidet primär über Erbscheinanträge und damit inzident über die Testamentswirksamkeit (Stichwort: Testierunfähigkeit).
Zivilgericht: Viele Erbstreitigkeiten, insbesondere die Erbenfeststellungsklage und die Erbunwürdigkeitsklage müssen vor dem Zivilgericht verhandelt werden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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