Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Vorsorgevollmacht – Schutzregelungen

Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist darauf Wert zu legen, dass vor einer Erbschleicherei und einem damit einhergehenden Vollmachtsmissbrauch geschützt wird. In standardisierten Formularen sind solche Schutzregelungen nicht ausreichend enthalten. Insbesondere ist familienintern nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Familie automatisch vor einer Erbschleicherei schützt. Denn diese kann unter Einfluss eines Erbschleichers meistens ohne weiteres widerrufen werden. […..]
Weiterlesen >

Vom Rechtsanwalt erklärt: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht – Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht: Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
Weiterlesen >

Thema Erbschleicherei – Die unwiderrufliche Vorsorgevollmacht

Ein typisches Problem bei Erbschleicher-Fälle ist, dass das Opfer einer nahestehenden Person aus der Familie eine Vorsorgevollmacht gibt und später ein Erbschleicher das Opfer dazu verleitet, diese Vorsorgevollmacht zurückzufordern und ihn selbst zu bevollmächtigten. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen das Opfer die Vorsorgevollmacht mehrfach ändert und neu ausstellt und zwischen Familie und Erbschleicher „hin und her pendelt“. Im […..]
Weiterlesen >

Erbschleicherei durch Gestaltung einer Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich ist ein Vollmachtgeber gesetzlich vor Vollmachtsmissbrauch geschützt, und zwar sowohl zivil-, als auch strafrechtlich. Es gibt aber Fälle, in denen es dem bevollmächtigten Erbschleicher gelingt, die Vollmacht so abzuändern, dass dieser Schutz wegfällt. Dies wirkt sich dann auch im Erbfall aus, weil die erbende Familie keine Ansprüche gegen den Erbschleicher respektive Bevollmächtigten hat. Solche Klauseln können beispielsweise sein, dass […..]
Weiterlesen >

Fehler in Vorsorgevollmachten begünstigen Erbschleicherei

Selbst wenn in normalen Zeiten ein älterer Mensch eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, schützt ihn das später, wenn es ihm beispielsweise gesundheitlich schlechter geht, nicht vor einer Erbschleicherei. Denn viele Vorsorgevollmachten sind fehlerhaft und damit für den Erbschleicher angreifbar. Solche Fehler können die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht insgesamt betreffen, aber auch die Widerruflichkeit oder den unzureichenden Inhalt. Damit es später nicht zu […..]
Weiterlesen >