Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“

Unseren Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei von unserem Referenten Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Kann eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei hilfreich sein?“ finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=Bz9le0Uj_a0 in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@Kanzlei-Thieler In dem Videobeitrag wird das Thema erörtert, ob eine Ortsveränderung bei Verdacht auf Erbschleicherei für Opfer und Opferangehörige hilfreich sein kann. Denn bei dem Verdacht auf Erbschleicherei ist […..]
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Thema Erbschleicherei: Rechtsanwalt warnt davor, dass ältere Männer oft leichte Opfer von Erbschleichern sind

Gerade wenn Männer in einer langjährigen Ehe gebunden waren und die Ehefrau verstirbt, fallen die Männer in ein Loch und können sich im Alter nicht gut selbst versorgen. Sie benötigen Hilfe bei der Verköstigung, im Haushalt und abhängig vom Gesundheitszustand bei der Einnahme von Medikamenten, Arztbesuchen, der Körperhygiene. Wenn die langjährige Ansprechpartnerin und Unterstützerin wegfällt, führt dies für ältere Männer […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt bei Erbschleichern zur Vorsicht bei Lebensgefährte / Lebensgefährtin

Ein typischer Erbschleicherfall entwickelt sich dann, wenn ein verwitwetes Elternteil nicht nochmals neu heiratet, sondern von einem Partner / einer Partnerin in „wilder Ehe“ zusammenlebt. Eine Erbschleicherei kann bereits aus wirtschaftlichen Überlegungen entstehen, weil in dieser Situation kein gesetzliches Erbrecht / Pflichtteilsrecht gilt und innerhalb der Beziehung eine wirtschaftliche Abhängigkeit entsteht. Ein Lebensgefährte / eine Lebensgefährtin ist häufig dazu veranlasst, […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei bei widerstreitenden ärztlichen Attesten

Leider gibt es in der Praxis vielfach die Situation, in der die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit im Streit steht und eine unzureichende ärztliche Prüfung mit anschließender Attestierung dazu führt, dass eine Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit bestätigt wird, obwohl diese nicht mehr vorliegt. Solche „falschen“ Atteste sind keine Seltenheit. Dies liegt auch daran, dass die Prüfung der freien Willensbildung ein ärztlicher Spezialbereich ist […..]
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Thema Erbschleicherei: Lebensversicherungen als Potential für Erbschleicher

Wenn es Erbschleichern nicht gelingt, sich eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu sichern, stellt die Lebensversicherung einen weiteren Ansatzpunkt dar. Denn dies muss gegenüber der Familie meistens nicht offen gelegt werden, sodass es viele Fälle gibt, in denen zwar die Erbfolge zugunsten der Familie stattfindet, aber der Erbschleicher eine werthaltige Lebensversicherung erhält bzw. das Bezugsrecht und dies durch die erbende […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethode: „Opfer-Training“ durch den Erbschleicher

Zu Lebzeiten des Erbschleicher-Opfers kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Opfer von Dritten untersucht und getestet wird, um die freie Willensbildung des Opfers nachzuvollziehen, in einem Betreuungsverfahren durch den Gutachter, bei der Eheschließung mit dem Erbschleicher durch das Standesamt, bei einer Immobilienschenkung durch den Notar oder bei einer Adoption durch das Familiengericht. Das Problem ist einerseits, dass […..]
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Erbschleicherei bei Auslandsbezug

Ein Erbschleicher-Fall ist für sich genommen bereits komplex. Bei einem bestehenden Auslandsbezug können sich die Rechtsprobleme vervielfältigen. Dies betrifft insbesondere die Situationen, dass sich Nachlassvermögen im Ausland befindet oder sich das Erbschleicher-Opfer im Ausland aufhält. In letzterem Fall kann hierdurch ggf. eine deutsche Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden und die Familie hat mit zahlreichen Durchsetzungsproblemen zu kämpfen, also insbesondere einem anderen Rechtssystem, […..]
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Geschädigte Familien müssen sich bei Erbschleichern häufig zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden

In einer Erbschleicher-Konstellation kann es das Problem geben, dass die geschädigte Familie sich zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden muss. Solche Hilfsansprüche sind oft Vermächtnisansprüche und Pflichtteilsansprüche. Dabei stehen Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch in Konkurrenz. Es besteht immer die Gefahr, dass man bei Geltendmachung des einen Anspruchs den anderen Anspruch verliert. Erbschleicher sehen dies als Chance, die Gegenseite zu schädigen. […..]
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Erbschleicherfall: Erbschleicherei bei blinden oder fast blinden Opfern

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass gerade blinde Menschen ein leichtes Erbschleicher-Opfer sind. Denn gerade wenn der Erbschleicher der Hauptansprechpartner ist, müssen die Opfer ihm vertrauen und können dessen Aussagen nicht verifizieren und nachprüfen. Dem Autor ist ein Fall bekannt, in dem der Erbschleicher dem Opfer über Monate hinweg erzählt hat, dass ein enger Vertrauter das Opfer betrügt […..]
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Unfallgeschädigte als Erbschleicher-Opfer

Es gibt deutschlandweit eine Vielzahl von Fällen, die nicht nur ältere Menschen betreffen, sondern auch viele jüngere Personen, bei den Erbschleicher sich an einen Verunfallten andocken. Der Autor hat mehrere Fälle in seiner Praxis, bei denen jüngere Menschen einen Verkehrsunfall erlitten haben und schwer geschädigt worden sind. Sie haben dann zwar häufig hohe Geldbeträge als Schadenersatz und Schmerzensgeld, können aber […..]
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