Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt warnt Opfer vor Zeitproblem bei Erbschleicherei

Bei Erbschleicherei hat die Familie als Opfer regelmäßig ein Zeitproblem. Denn meistens wird der Erbschleicher bei dem zuständigen Amtsgericht ein Testament einreichen und das Amtsgericht fordert als Nachlassgericht die geschädigten gesetzlichen Erben auf, binnen der sehr kurzen Frist von 2 Wochen Einwendungen gegen das Erbschleicher-Testament zu erheben. Hierdurch sollten sich Erbschleicher-Opfer nicht verunsichern lassen. In der Praxis genügt es, wenn gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wird, dass Einwendungen geltend gemacht werden und eine spezialisierte rechtsanwaltliche Vertretung nach Prüfung des Vorgangs zur Reichweite der Einwendungen Stellung nehmen wird. Als Einwendungen kommen primär die Testamentsanfechtung, die Unwirksamkeit des Testaments wegen eines Formverstoßes und die Einwendung der Testierunfähigkeit in Betracht.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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