Vom Rechtsanwalt erklärt: Thema Erbschleicher-Opfer außerhalb der Familie

In der Praxis viel zu wenig beachtet sind Fälle, in denen ein Erbschleicher nicht die Familie schädigt, sondern insbesondere gemeinnützige Organisationen Erbschleicher-Opfer sind.

Dies betrifft Konstellationen, in denen der Erblasser keine nahestehenden Angehörigen hat und sich testamentarisch dafür entscheidet, eine gemeinnützige Organisation als Erbe einzusetzen. Dies ist ein wünschenswertes Regelungsziel, wird aber durch einen Erbschleicher dann vereitelt, wenn es diesem gelingt, immer mehr Rechtsmacht zu erhalten und in vielen Fällen wird die gemeinnützige Organisation aus dem Testament gestrichen und durch den Erbschleicher ersetzt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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