Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicherfällen entsteht dann, wenn der Erbschleicher das Opfer überredet, einen werthaltigen Gegenstand zu veräußern, beispielsweise ein Kunstgegenstand oder eine Immobilie.
In solchen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher manchmal, dass der erzielte Kaufpreis nicht auf ein Konto des Opfers eingezahlt wird, sondern direkt an den Erbschleicher fließt. Im Erbfall ist dann für die Familie nur schwer nachprüfbar, welche Vermögensschäden entstanden sind.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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