Thema Erbschleicherei: Der verschwundene Kaufpreis

Ein immer wiederkehrendes Problem in Erbschleicherfällen entsteht dann, wenn der Erbschleicher das Opfer überredet, einen werthaltigen Gegenstand zu veräußern, beispielsweise ein Kunstgegenstand oder eine Immobilie.

In solchen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher manchmal, dass der erzielte Kaufpreis nicht auf ein Konto des Opfers eingezahlt wird, sondern direkt an den Erbschleicher fließt. Im Erbfall ist dann für die Familie nur schwer nachprüfbar, welche Vermögensschäden entstanden sind.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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