Rechtsanwalt warnt: Der Arzt als Erbschleicher

In Einzelfällen gelingt es, dass in der Praxis kaum bekannte Regelungen zu einer Lösung des Erbschleicher-Falles beitragen. Eine Andeutung hat insoweit das OLG Frankfurt in einer aktuellen Entscheidung gegeben und auf § 32 der Berufsordnung der zuständigen Ärztekammer verwiesen. Dort ist grundsätzlich geregelt, dass Ärzte sich aus dem Verhältnis zu Patienten keinen wirtschaftlichen Vorteil geben können.

Im Einzelfall lässt sich hieraus ein Argument ableiten, wenn der Arzt als Erbschleicher den Patienten als Opfer beerbt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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