Rechtsanwalt warnt Opfer von Erbschleicherei: Vorsicht beim Bargeld

Es gibt viele Rechtstipps, die rechtlich vor Erbschleicherei schützen sollen. Allerdings nutzen Erbschleicher immer wieder die Macht des Faktischen. Wenn sie das Opfer um Bargeld erleichtern, lässt sich das meistens nicht nachweisen und das Opfer und Familie sind rechtlos.

Eine Möglichkeit ist allerdings, dass im Gerichtsverfahren sich der Erbschleicher in Widersprüche verwickelt und hierdurch für die Geschädigten eine bessere Rechtsposition entsteht. Dies muss durch die rechtsanwaltliche Begleitung aktiv vorangetrieben werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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