Thema Erbschleicher: Erbschleicherei innerhalb der Familie

Eine typische Konstellation, in der bei einer Erbschleicherei innerhalb der Familie sowohl Opfer als auch Täter sind, gibt es zwischen Geschwistern. Dabei tritt ein Geschwisterteil als Erbschleicher auf und überzeugt die Eltern, dass das andere Geschwisterteil aus verschiedenen Gründen das Erbe nicht verdient. So hetzt beispielsweise der Bruder als Erbschleicher gegen die Schwester, weil diese einen nicht angesehenen Beruf hat, „schlecht“ geheiratet hat oder keine Enkelkinder hat, anders als er. Für diese Vorwürfe gibt es viele weitere Beispiele. Besonders gravierend ist diese Erbschleicherei, wenn das benachteiligte Geschwisterteil bereits eine Last mit sich herumträgt, beispielsweise eine Behinderung, einen eigenen familiären Schicksalsschlag, eine Drogenabhängigkeit, eine betriebliche Insolvenz oder eine Stellung als Straftäter. Dann ist es für das „brave“ Kind vielfach ein leichtes, die Eltern zu einem benachteiligenden Testament zu überzeugen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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