Rechtsanwalt warnt vor dem Faktor Zeit bei Erbschleicherei

In vielen Fällen dockt sich der Erbschleicher über einen längeren Zeitraum an das Opfer an. Das Näheverhältnis und die hieraus resultierende Abhängigkeit wird immer größer. Gerade im Anfangsstadium hätte die Familie die Möglichkeit, der Erbschleicherei entgegenzuwirken.

Doch dies wird aus unterschiedlichen Gründen meistens versäumt. Dies kann daran liegen, dass das spätere Opfer selbst den Kontakt zur Familie nicht möchte, die räumliche Entfernung zwischen Opfer und Familie zu groß ist oder der Erbschleicher so subtil vorgeht, dass die Familie bis zum Tod ahnungslos bleibt. Es gibt natürlich Indikatoren, die ein klares Signal für eine Erbschleicherei beinhalten können, beispielsweise wenn

(1) der Erbschleicher bei dem Opfer einzieht,

(2) die Familie Besuchsverbot erhält,

(3) das Opfer nicht mehr erreichbar ist,

(4) der Erbschleicher adoptiert wird, (5) er eine Schenkung erhält

oder

(6) dieser als Vorsorgebevollmächtigter inadäquat auftritt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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