Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherfall in dem Erbschleicher-Opfer aktiv versteckt werden

Die Gerichtspraxis zeigt, dass insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen eine Prozesspartei „versteckt“ wird, eine Erbschleicherei nahe liegen kann. Das gilt für alle Verfahren, insbesondere aber für Betreuungsverfahren, Nachlassverfahren und Zivilprozessen im Bereich Vorsorgevollmacht. Selbst wenn ein Gericht die persönliche Anhörung des potentiellen Erbschleicher-Opfers anordnet, gibt es viele taktische Möglichkeiten, wie ein Erscheinen des Opfers vor Gericht durch den Erbschleicher verhindert […..]
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Vorsicht bei vergleichsweiser Einigung mit Erbschleicher

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gibt es immer wieder Konstellationen, in denen mit einem Erbschleicher ein Vergleich geschlossen wird. Wichtig ist, dass in diesem Zusammenhang sämtliche Themen sorgfältig ausermittelt sind, bevor man einen bindenden Vergleich schließt. Ich kenne mehrere Fälle, in denen man sich auf eine quotenmäßige Verteilung von Kontenguthaben geeinigt hat, der Erbschleicher-Opfer bis zum Vergleichsschluss unbekannt war, dass […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Überschneidungspunkte zwischen Betreuungsverfahren und Erbschleicherei

Das Betreuungsverfahren ist für Erbschleicher-Opfer und deren Familien Fluch und Segen zugleich. Einerseits kann eine gesetzliche Betreuung dazu führen, dass ein Erbschleicher in seine Schranken verwiesen und abgeblockt wird. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass das Betreuungsverfahren sogar eine Erbschleicherei fördert, in dem ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wird, der Erbschleicher zum Betreuer ernannt wird oder das Opfer die Betreuungsanregung […..]
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Rechtsanwalt warnt: Erbschleicher überredet zur Heirat

Die von einem Erbschleicher angestoßene Verheiratung ist ein erheblicher Schritt in eine emotionale und wirtschaftliche Abhängigkeit des Opfers. Der Familie drohen erhebliche Schäden, weil   der Erbschleicher ein gesetzliches Erbrecht und damit einen Pflichtteilsanspruch erhält, der Erbschleicher einen Zugewinnausgleich hat, die Pflichtteilsquoten der Kinder umgekehrt reduziert werden, eine Testamentsanfechtung in bestimmten Konstellationen zulässig wird, der Erbschleicher mit Blick auf die […..]
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Rechtsanwalt berät zum Sonderfall: Erbschleicherei und Gesellschaftsverträge

Besteht ein Teil des Vermögens aus Gesellschaftsbeteiligungen ergeben sich rechtliche Sonderprobleme, die häufig nicht erkannt werden. Vorsorgevollmachten und Testamente widersprechen häufig den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, sodass das Risiko besteht, diese Erklärungen zu Streit führen oder gar scheitern. Dies ist eine Rechtsunsicherheit, die sich Erbschleicher zu nutzen machen, sei es im Rahmen einer familieninternen Erbschleicherei oder von außen. Um einen sinnvollen Schutz […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem „Sprachrohr“ für das Erbschleicher-Opfer

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein älterer Mensch sich im Rechtsverkehr nicht mehr selbst äußert, sondern dieser nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder eine dritte Person als „Sprachrohr“ kommuniziert. Vielfach ist dann nicht sichergestellt, dass der ältere Mensch noch frei in seiner Willensbildung ist. Ich kenne viele Fälle, in denen Schriftstücke dem älteren Menschen vorgelegt werden, beginnend mit […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei „schwarzen Schafen“ in der Familie

Erbschleicher entwickeln sich in manchen Fällen aus einem fehlgeleiteten Leben. Typische Beispiele sind Familienangehörige, die sich strafbar verhalten haben, einer Sekte hörig sind oder die bereits ein Insolvenzverfahren durchschritten haben. Diese Personenkreise sind häufig „angeschlagen“ und wir erleben immer wieder Fälle, in denen diese Personen im Rahmen einer Erbschleicherei andere Menschen schädigen. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh […..]
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Thema Erbschleicherei: Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Personen, die dem Opfer als Erblasser familiär nahestehen, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ist im Rahmen eines Erbschleicher-Falles immer als Mindestanspruch durchzusetzen. Berechtigte Personen sind Ehegatten,             Abkömmlinge,             Eltern (in bestimmten Konstellationen). Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Mindestanspruch verringert das Risiko, dass die Familie vollständig geschädigt wird. Nachteil: Der Pflichtteilsanspruch lässt sich durch […..]
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Thema Erbschleicherei: Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte die Erbschleicher-Situation aufzuklären

Im Erbstreit gibt es die Möglichkeit, mit niedrigen Streitwerten bereits Klageverfahren zu führen, in denen die Erbschleicher-Situation aufgeklärt wird. Beispiele: Klage auf Auskunft und Rechnungslegung bei Vorsorgevollmacht             Klage auf Auskunft bei Erbschaftsbesitz             Klage im Pflichtteilsrecht Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Gesamtstreit muss durch das Gericht berücksichtigt werden, zumindest im Gütetermin, der in […..]
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Thema Erbschleicherei: Angriff auf die Person des Erbschleichers

Erbschleicher bieten im Einzelfall an unterschiedlichen Stellen Angriffspunkte, insbesondere, wenn sie sich im Rechtsverkehr fehlerhaft verhalten. Manchmal gelingt es, Erbschleicher dadurch zu attackieren, indem deren wirtschaftlich schlechte Situation genutzt wird. Ich habe mehrfach Erbschleicher erlebt, die in einem Insolvenzverfahren verstrickt waren oder gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist. Dies kann Folgen haben: Es kann ein vertragliches Rückforderungsrecht bei Schenkungen […..]
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