In vielen Familien versucht die Elterngeneration die Vermögensnachfolge innerhalb der Kindergeneration sinnvoll zu regeln. Es kommt zu notariellen Übergabeverträgen, die leider häufig nicht zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden. Die Eltern vertrauen auf den Notar und das gute Verhältnis der Kinder untereinander und insbesondere auch auf die Pflege- und Versorgungszusagen der jeweiligen Beschenkten. Erbschleicherei kann dann auch darin liegen, dass sich ein Kind umfassend beschenken lässt und Jahrzehnte später, wenn die Pflege- und Versorgungssituation eintritt passiv bleibt und sich auf dem Geschenk „ausruht“.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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