Rechtsanwalt warnt im Erbschleicherfall: Das Intrigieren von Geschwistern untereinander

Erbschleicherei beruht vielfach auf Angriffen innerhalb einer emotionalen Situation. Deshalb ist ein bedeutsames Erbschleicher-Mittel im Verhältnis Kinder – Eltern, dass das Kind zum Nachteil des anderen Geschwisterteils intrigiert. Die Eltern sind dann die unmittelbaren Opfer. Ein solches Intrigieren kann einerseits durch eine Höherstellung der eigenen Person (wegen eines höheren Bildungsgrades, größerer Vermögenswerte, eines anerkannten Berufs, einer Bekanntheit im Ortsumfeld oder einer besonderen Umsorgung der Eltern) erfolgen, andererseits durch ein Herabsetzen des anderen Geschwisterteils (beispielsweise weil dieses ein Insolvenzverfahren hinter sich hat, gesundheitlich angeschlagen ist, zu einer Sekte gehört, im Ausland lebt, drogenabhängig ist oder bei der Partnerwahl sich „schlecht“ entschieden hat).

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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