Gesetzliche Fremdbetreuer werden eingesetzt, wenn eine Person aufgrund des Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr für sich entscheiden kann. Eine solche Person ist natürlich immer anfällig für eine Erbschleicherei. Die meisten Praxisfälle haben einen Konflikt zwischen einem Erbschleicher und einem gesetzlichen Fremdbetreuer zum Inhalt. Letzterer fungiert als Schutzschild. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen sich der gesetzliche Fremdbetreuer als Erbschleicher entpuppt. Dann besteht ein erhebliches Risiko eines Vermögensschadens, weil in vielen Fällen keine ausreichende Kontrolle des Betreuers durch das zuständige Gericht erfolgt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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