Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gibt es immer wieder Konstellationen, in denen mit einem Erbschleicher ein Vergleich geschlossen wird. Wichtig ist, dass in diesem Zusammenhang sämtliche Themen sorgfältig ausermittelt sind, bevor man einen bindenden Vergleich schließt.
Ich kenne mehrere Fälle, in denen man sich auf eine quotenmäßige Verteilung von Kontenguthaben geeinigt hat, der Erbschleicher-Opfer bis zum Vergleichsschluss unbekannt war, dass der Erbschleicher zuvor erhebliche Beträge entnommen hatte und damit einen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat, der nach dem bindenden Vergleichsschluss nicht mehr nachverfolgbar gewesen ist.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de