Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht bei vorangegangenen Gerichtsverfahren im Erbschleicherprozess

Erbschleicherprozesse laufen vor Gericht über viele Jahre und im Rahmen von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Es besteht dabei die Gefahr, dass bei einem Rechtsanwaltswechsel der neue Rechtsanwalt nicht ausreichend über bereits beendete Verfahren gegen den Erbschleicher informiert wird und hierdurch prozessuale Nachteile entstehen. Werden solche Prozesse geführt, sollte die geschädigte Familie von Anfang an eine klare Struktur in den Akten haben, damit auch bei kurz laufenden Fristen ein neuer Rechtsvertreter schnell das Mandat übernehmen kann.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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