Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherei mit Auslandsbezug

Ein Erbschleicherfall wird noch komplizierter, wenn ein Auslandsbezug besteht. Es kann sich einmal darum handeln, dass sich das geschädigte Vermögen jedenfalls teilweise befindet oder das Erbschleicheropfer in das Ausland verbracht wird. In beiden Konstellationen ergibt sich das Problem, dass bereits die Zuständigkeit der Gerichte streitig sein kann, aber auch das anwendbare Recht. Es wird für die geschädigte dann viel schwieriger […..]
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Erbschleicherei und das plötzlich auftauchende Testament zum Nachteil der Familie

Geschädigte Familienangehörige führen vielfach jahrelange Rechtsstreite gegen Erbschleicher. Es geht meistens um die Wirksamkeit eines Testament, das nach Form, Inhalt und Testierfähigkeit des Erblassers beurteilt wird. Mit Blick auf das Risiko des jahrelangen Rechtsstreits und die Kosten darf nicht unterschätzt werden, dass Erbschleicher in einigen Fällen zu perfiden Mitteln greifen. Der Autor kennt selbst mehrere Fälle, in denen nach jahrelangem […..]
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Die Feststellung der Testierunfähigkeit bei Erbschleicherei

Grundsätzlich sollte – insbesondere in einem nachlassgerichtlichen Verfahren – eine 3-Schritt-Prüfung der Testierunfähigkeit erfolgen:   Schritt 1: Ermitteln beim Erblasser auffälliger Verhaltensweisen (Beispiele hierfür sind das Schriftbild, Erinnerungslücken, Vergesslichkeit, Vermüllung, Wiederhoen von Vorkommnissen, übersteigerte Sturheit, wahnhafte Züge, Bestehen einer Betreuung, fehlende situative, zeitliche oder örtliche Orientierung)   Schritt 2: medizinische Einordnung dieser Verhaltensweisen und Zuordnung zu einer Erkrankung des Erblassers […..]
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Rechtsgutachten für Erbschleicher-Prozesse sind immer wieder ausschlaggebend

In unterschiedlichsten Konstellationen ist eine rechtliche Hilfestellung bei Erbschleicher-Prozessen notwendig. Wir unterstützen Sie nicht nur im Rahmen einer gerichtlichen Vertretung, sondern auch im Rahmen einer begleitenden Beratung, wenn Sie bereits rechtsanwaltlich im Erbschleicher-Prozess vertreten sind. Wir beraten Sie auf Wunsch intern oder auch gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer rechtsanwaltlichen Vertretung. Ein Kern dieser Beratung ist die Überprüfung von gerichtlichen Sachverständigengutachten […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt vor Fehlern in Testamenten welche dann die Erbschleicherei begünstigen

Leider erstellen immer noch viele Laien ohne rechtliche Beratung ein Testament. Dies ist deshalb problematisch, weil dies nicht nur zu rechtlichen Problemen allgemeiner Natur führt, sondern auch dazu, dass eine Erbschleicherei begünstigt wird. Denn bestimmte Klauseln über die Anfechtbarkeit, die Bindungswirkung oder automatisch wirkende Pflichtteilsstrafklauseln sind häufig nicht bis zum Ende durchdacht und führen dazu, dass Erbschleicher im Erbfall und […..]
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Der Rechtsanwalt empfiehlt bei Erbschleicherei auf den richtigen Rechtsweg zu achten

In Erbschleicherfällen gibt es unterschiedliche Berührungspunkte mit Behörden und Gerichten. Rechtliche Laien verlieren vielfach den Überblick. Vier wichtige Stationen sind:   Betreuungsgericht / Betreuungsbehörde: Zu Lebzeiten der Erbschleicheropfers kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren als Schutzmaßnahme erforderlich sein. Strafgericht / Staatsanwaltschaft / Polizei: Bei Straftaten des Erbschleichers muss über eine Strafanzeige nachgedacht werden. Nachlassgericht: Dieses Gericht entscheidet primär über Erbscheinanträge und damit […..]
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Erbschleicher innerhalb der Familie

Der bei allen bekannte Erbschleicherfall ist die Konstellation zwischen den Kindern. Es gibt viele Fälle, in denen Kinder sich untereinander schädigen, mittels Vorsorgevollmacht, Testament oder lebzeitiger Schenkung. Es sollten allerdings auch andere familiäre Konstellationen nicht unterschätzt werden.   Ein ebenfalls häufiger Fall ist, dass die zweite Ehefrau eines älteren Vaters zum Nachteil der Kinder aus erster Ehe handelt. Es gibt […..]
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Warnung vor versteckter Erbschleicherei

In den meisten Fällen tritt die Erbschleicherei zu einem bestimmten Zeitpunkt offen zutage, meistens im Erbfall. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Erbschleicherei unentdeckt bleibt. Beispiel 1: Das Bargeld im Haus des Opfers wird mitgenommen. Wenn die Erben keine Kenntnis hiervon haben, gibt es keine Nachverfolgung. Beispiel 2: Der Erbschleicher, meisten ein Geschwisterteil, agiert mit einem rechtlich komplexen […..]
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Die unbekannte Strafbarkeit für Erbschleicher

Die Vorschrift des § 174c StGB stellt sexuelle Handlungen von Personen gegenüber geistig oder körperlich Erkrankten zur Strafe, bei denen ein Kontakt im Rahmen einer Beratung oder Betreuung entsteht. Es geht letztlich um die Misshandlung von Schutzbefohlenen. Dieser Fall ist bei einer Erbschleicherei nicht selten. Der Autor kennt mehrere Fälle, in denen zum Beispiel eine Logopädin, eine gesetzliche Betreuerin oder […..]
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Indikator für Erbschleicherei – Verhalten im Betreuungsverfahren

Insbesondere bei einer Erbschleicherei durch ein Geschwisterteil, gibt es für sensibilisierte Angehörige hierfür bereits in einem Betreuungsverfahren erste Anhaltspunkte. Stereotyp geht es um die gesetzliche Betreuung eines Elternteils. Während ein Kind sich „normal“ verhält, versucht das später erbschleichende Kind, (1) das normale Geschwisterteil schlecht zu machen, (2) den Kontakt zwischen Elternteil und Geschwisterteil zu unterbinden, (3) sich selbst die gesetzliche […..]
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