Leider gibt es in der Praxis vielfach die Situation, in der die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit im Streit steht und eine unzureichende ärztliche Prüfung mit anschließender Attestierung dazu führt, dass eine Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit bestätigt wird, obwohl diese nicht mehr vorliegt. Solche „falschen“ Atteste sind keine Seltenheit.
Dies liegt auch daran, dass die Prüfung der freien Willensbildung ein ärztlicher Spezialbereich ist und die meisten Ärzte, die ein schlichtes Attest schreiben, die Anforderungen an den Prüfungsrahmen unterschätzen.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de