Thema Erbschleicherei: Anwalt warnt vor dem Risiko einer sogenannten doppelten Erbschleicherei

Erbschleicher schädigen nicht immer nur einen älteren Menschen und dessen Familie, sondern es gibt auch Fälle, in denen Erbschleicher zwei Opfer parallel angreifen. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen ein älteres Ehepaar gleichzeitig von einem Erbschleicher geschädigt wird.

Dies ist insbesondere in Fällen möglich, bei denen beide Eheleute gesundheitlich angeschlagen sind und keinen anderen Ansprechpartner in der Familie haben. Sie sind leichte Opfer. In einem aktuellen Fall liegt der Ehemann im Koma und kann nicht mehr handeln. Ein junger Mann aus dem Bekanntenkreis hat sich die Vorsorgevollmacht erschlichen und handelt für den älteren Mann, der hilflos ist. Dessen Ehefrau kann hiergegen nichts unternehmen, da sie selbst gesundheitlich angeschlagen ist. Beide Eheleute sind leichte Opfer der Erbschleicherei.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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