Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethoden: Erbschleicherei mit Auslandsbezug kann sehr problematisch werden

Sobald eine Konstellation einen Auslandsbezug aufweist, ist die gesamte Situation problematisch. Denn dies kann bedeuten, dass

– ein inländisches Betreuungsverfahren mangels örtlicher Zuständigkeit ausgehebelt wird,
– eine schützende Vorsorgevollmacht im Ausland nicht wirksam ist,
– das ausländische Recht kein schützenden Pflichtteilsansprüche kennt,
– der Erbschleicher aus Deutschland flieht und nicht mehr verklagt werden kann und
– man faktisch keinen Kontakt mehr zum Erbschleicher-Opfer hat.

Drängt sich im konkreten Fall ein Auslandsbezug auf, muss sofort reagiert werden.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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