Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Fehler im Verfahren vor dem Nachlassgericht

Viele Erbschleicher-Prozesse werden vor dem Nachlassgericht entschieden. Ein leider typischer Fehler liegt darin, dass betroffene Familienmitglieder keine rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und der Auffassung sind, sich selbst vertreten zu können. Diese Fehlvorstellung kommt dadurch zustande, weil vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang besteht. Tatsächlich sind diese Nachlassverfahren aber sehr kompliziert, sodass ein rechtlicher Laie zahlreiche Fehler machen kann und unabsichtlich […..]
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Thema Erbschleicherei: Rivalisierende Kinder

Wenn Eltern etwas Gutes tun wollen, hier durch eine lebzeitige Schenkung an ein Kind, kann das dazu führen, dass das andere Kind neidisch und eifersüchtig wird. Eltern wollen das vermeiden, indem sie gleichwertig an beide Kinder verschenken. Wenn ein Kind sich aber als Erbschleicher entpuppt, enthalten Immobilienschenkungsverträge ein verstecktes Risiko, das vielen nicht bekannt ist. Notare nehmen standardisiert ein Rückforderungsrecht […..]
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Thema Erbschleicher: Fallstricke bei einer Betreuungsanregung

Eine Betreuungsanregung wird in einem Erbschleicher-Fall häufig als Handlungsoption empfohlen. Das Problem hierin ist aber, dass sich die Betreuungsanregung auch nachteilig auswirken kann. Es gibt insbesondere folgende Nachteile:   Wenn die gesetzliche Betreuung abgelehnt wird, dann erhält der Erbschleicher Oberwasser. Ein eingeleitetes Betreuungsverfahren kann dazu führen, dass der Betroffene sich entmündigt fühlt und sich noch mehr dem Erbschleicher zuwendet. Im […..]
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Thema: Erbschleicherei innerhalb der Famile, hier „Das Schwiegerkind als Erbschleicher“

Unterschätzt wird in der Praxis das Schwiegerkind als Erbschleicher, und zwar in zwei Konstellationen. Einerseits ist denkbar, dass das Schwiegerkind nur deshalb heiratet, um an das Vermögen der Familie zu kommen (über eine spätere Erbschaft oder einen Zugewinnausgleich). Andererseits gibt es viele Erbschleicherfälle, in denen das Schwiegerkind die Schwiegereltern für sich vereinnahmt, abhängig macht, beispielsweise im Rahmen einer häuslichen Pflege, […..]
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Thema: Erbschleicherei und ‚Arbeitsrecht‘

Ein perfides Mittel von Erbschleichern, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, kann sein, dass sie sich einen Arbeitsvertrag durch das Opfer ausstellen lassen. Dies kann, muss aber kein  Arbeitsverhältnis für eine Pflege sein. Besteht dann ein wirksames Arbeitsverhältnis mit Regelungen zu Arbeitslohn, Sozialleistungen, Urlaub und Kündigungsschutzregelungen kann es sogar im Erbfall schwierig werden, den Erbschleicher als Arbeitnehmer los zu werden. Dies […..]
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Erbschleicher produziert Kosten zum Nachteil der Erben

In einigen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher nicht, sich ein Testament und damit eine Erbenstellung zu verschaffen, beispielsweise weil ein bindendes Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegt. Erbschleicherei kann aber auch bedeuten, dass der Erbschleicher mittels vertraglicher Vereinbarung mit dem späteren Erblasser sich eine Vergütung oder einen Auslagenersatz geben lässt und hierdurch zum Teil erhebliche Gelder abrechnen kann. Gestaltet der Erbschleicher […..]
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Erbschleicher mit medizinischen Fehleinschätzungen

Auch Erbschleicher sind in der Regel medizinische Laien. Für die Opfer und die geschädigte Familie kann dies positiv sein, wenn der Erbschleicher auf die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Opfers vertraut, sich Vollmachten geben lässt und ein Testament ausgestellt wird. Erst im Nachhinein wird dies dann überprüft und es kann sein, dass der Erbschleicher massiv in der Haftung aufgrund von zahlreichen […..]
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Indiz für Erbschleicherei – Abschottung gegenüber dem Gericht

Ein klares Indiz für Erbschleicherei ist, wenn das Opfer durch den Erbschleicher bei Gerichtsverfahren abgeschottet wird und Gerichtstermine ohne das Opfer durchgeführt werden. Dies gilt primär für Betreuungsverfahren, wenn die betroffene Person nicht zum Anhörungstermin erscheint, aber auch für andere Gerichtsverfahren, in denen der Erbschleicher als „Vertreter“ des Opfers auftritt. Wenn das Gericht nicht auf der persönlichen Anwesenheit besteht und […..]
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Thema Erbschleicher: Vorsicht bei von Laien erstellten Ehegattentestamenten

Kinder vertrauen in vielen Fällen darauf, dass die Ehegattentestamente ihrer Eltern Bestand haben. Die typische Regelung dabei ist, dass im ersten Erbfall der Ehegatte erbt und im zweiten Erbfall erben die Kinder. Die Kinder machen den Pflichtteil im ersten Erbfall nicht geltend, weil sie das überlebende Elternteil in der Liquidität nicht beeinträchtigen wollen und sie auf das sichere Erbe im […..]
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Thema Erbschleicher: Fehlerhafte Gutachten zur Testierfähigkeit

Die Praxis zeigt, dass in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, in denen die Frage der Testierfähigkeit eines Erbschleicher-Opfers streitig ist und ein Gerichtsgutachten erstellt wird, dieses Gutachten fehlerhaft ist. Dies wirkt sich unmittelbar auf den Ausgang des Prozesses aus. Die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens kann unterschiedliche Gründen haben, insbesondere dass (1) dem Gerichtsgutachter nicht alle maßgeblichen Unterlagen vorliegen, (2) das Gericht den […..]
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