Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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Erbschleicherei und Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine rechtlich komplexe Gestaltung. Im Einzelfall kann diese aber dazu dienen, eine Erbschleicherei zu verhindern. Es ist demnach denkbar, dass sich Eheleute zwar für den ersten Erbfall als Alleinerben einsetzen, diese Erbeinsetzung aber auf eine Vorerbschaft beschränkt ist und beispielsweise ein Kind als Nacherbe eingetragen wird. Tritt der erste Erbfall ein, hat der überlebende Ehegatte […..]
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Erbschleicher zerstören langjährige Ehe

Selbst Eheleute, die seit Jahrzehnten zusammenleben, sind nicht davor geschützt, dass Erbschleicher diese Ehe zerstören. Dabei geht es meistens um die Konstellation, dass die Ehe dadurch auf die Probe gestellt wird, weil ein Ehepartner über mehrere Wochen nicht verfügbar ist, beispielsweise wegen einer Kurzzeitpflege, einer Reha-Maßnahme oder einen kurzfristigen Auslandsaufenthalts. Der Ehepartner, der zuhause „wartet“ und dem der übliche Ansprechpartner […..]
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Erbschleicherei und Erbunwürdigkeit

Viele rechtliche Laien denken bei Verfehlungen eines Erbschleichers an die Möglichkeit, dass eine Erbunwürdigkeit den Erbfall löst. Dabei wird die Reichweite dieses Vorwurfs leider falsch eingeschätzt. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich der Erbunwürdigkeit sehr eng und auf ganz gravierende Sachverhalte (Beispiel Tötung des Erblassers) beschränkt. Solche Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur selten nachweisen. Deshalb ist der Vorwurf der Erbunwürdigkeit […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei mit Vorsorgevollmacht

Es gibt effektive Mittel, eine Erbschleicherei, die mithilfe einer Vorsorgevollmacht durchgeführt wird, zu bekämpfen. Eine bedeutsame Maßnahme ist die Kontrollbetreuung, die jede Person beim zuständigen Betreuungsgericht anregen kann. Das Betreuungsgericht prüft bei einer solchen Anregung, ob Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Vollmacht-Ausübung bestehen und die bevollmächtigte Person den Bevollmächtigten noch kontrollieren kann. Ist das Opfer insbesondere aus gesundheitlichen Gründen hierzu […..]
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Erbschleicher und Auflagen im Testament

Ein beliebter Erbschleicher-Trick ist, dass man dem Opfer erzählt, man werde im Todesfall die Wünsche des Erblassers erfüllen. Dabei kann es um die Versorgung eines Tieres, um die Grabpflege oder die Begünstigung von gemeinnützigen Organisationen gehen. Wird dies im Testament geregelt, handelt es sich meistens um eine Auflage. Diese Auflage geht mit dem Problem einher, dass sie nicht klagbar ist, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch häuslicher Gewalt

Auch wenn es für viele von uns nicht vorstellbar ist. Es gibt eine Vielzahl von familiären Strukturen, in denen Gewalt an der Tagesordnung ist. In einem aktuellen Fall berichtet ein Verwandter, dass er gesehen hat, wie der Ehemann die Ehefrau über Jahrzehnte heftig geschlagen und unterdrückt hat. Als sie dann gesundheitlich durch einen Schlaganfall beeinträchtigt war, fürchtete der Ehemann, dass […..]
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Rechtsanwalt wanrt vor Erbschleicherei durch Einfluss des erbschleichenden „Freundeskreises“

In vielen Fallbeispielen wird der Eindruck vermittelt, dass der „Freundeskreis“ eine Schutzfunktion für das Erbschleicher-Opfer hat. Es kann aber auch umgekehrt sein und als Freunde eingeschätzte Personen entpuppen sich als Erbschleicher. Das Problem ist, dass Behörden und Gerichte hierfür kaum sensibilisiert sind und die Erbschleicher-Motivation nicht erkennen und die Aussagen aus dem Freundeskreis als wahr unterstellen, obwohl diese Aussagen aus […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei von Berufsträgern, wie dem Testamentsvollstrecker

Das Einsetzen einer Testamentsvollstreckung ist häufig sinnvoll. Allerdings gibt es auch in diesem Berufsbereich schwarze Schafe, die den Nachlass schädigen und sich somit als Erbschleicherei verwirklichen. Das beginnt bereits damit, dass einem Opfer und späteren Erblasser suggeriert wird, er müsse einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Der Erbschleicher lässt sich in dieses Amt einsetzen und über eine Vergütung wird nicht  gesprochen. Ich erlebe […..]
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Vom Rechtsanwalt empfohlen: Man sollte den Pflichtteilsanspruch gegen Erbschleicher prüfen

Insbesondere Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erbschleicher auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch ist rechtlich stark, wird aber durch den Erbschleicher fast immer torpediert und (in unzulässiger Art und Weise) geschmälert. Es gibt aber Tricks, mit denen Kinder punkten können: Anwesenheit im Notartermin bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses, Nachprüfung des vorgelegten Immobilienwertgutachtens durch einen privat beauftragten Gutachter, Mitteilung von […..]
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