Erbschleicher docken sich insbesondere an Menschen an, die allein sind. Solche Personen versuchen die Einsamkeit manchmal durch Tiere zu kompensieren. Damit haben die Erbschleicher dann aber auch einen guten Einstieg für ein Gespräch und einen Erstkontakt mit dem potentiellen Opfer. In meiner Praxis kenne ich Fälle, in denen Erbschleicher das Opfer über einen Hundekontakt oder auf dem Pferdehof kennengelernt haben. Es gibt sogar noch exotischere Fälle. Es gilt, je exotischer, desto einfacher ist es für den Erbschleicher, beispielsweise bei seltenen Vögeln und Reptilien. Zudem gibt es auch die Fälle, in denen Erbschleicher die Versorgung von Tieren als Grund für die Erbeinsetzung benennen, also beispielsweise, wenn sie den Bauernhof des Opfers versprechen weiterzuführen.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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