Die Keimzelle der Erbschleicherei liegt meiner Meinung nach in der streitanfälligen Familienstruktur neidiger Geschwister.
Der Neid kann aus ganz unterschiedlichen Situationen herrühren, ein abspenstig gemachter Freund, eine bessere Ausbildung, ein besserer Job und Kindersegen, aber natürlich geht es auch um finanzielle Zuwendungen der Eltern.
Dieser Neid führt in vielen Fällen dazu, dass das „benachteiligte“ Kind die Vermögensverteilung der Eltern in Frage stellt und zu einem späteren Zeitpunkt, meist wenn die Eltern nicht mehr fit sind, angreift. Dies führt in Einzelfällen beispielsweise dazu, dass ein Kind die Eltern motiviert die Immobilienschenkung an das andere Kind mit Blick auf ein Rückforderungsrecht rückgängig zu machen, damit es selbst einen Zugriff erhält.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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