Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
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Erbschleicher bei Immobilienschenkung

Eine Immobilienschenkung wird zwar notariell durchgeführt, eine ausführliche notarielle Beratung des Schenkers erlebe ich aber selten. Dies auch deshalb, weil der Notar neutral bleiben muss. Erbschleicher können sich also beschenken lassen und den Schenkern ist meist nicht klar, dass die Regelungen für sie nachteilig sind. Ein typisches Problem ist, dass der Erbschleicher vor dem Vertragsschluss viel verspricht (Pflege, Kontakt, Vermögenssorge), […..]
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Rechtsanwalt warnt vor dem Fall der Erbschleicherei nach dem Erbfall zwischen Miterben

Erbschleicherei ist nicht nur ein Tatbestand, der sich vor dem Erbfall abspielt, sondern es gibt auch Fälle, in denen sich Erbschleicherei viele Jahre nach dem Tod perpetuiert. Es kann beispielsweise die Konstellation geben, in der ein Miterbe tatsächlichen Zugriff auf die Nachlassimmobilie hat und diese über Jahre hinweg nutzt, ohne dass der andere Miterbe eine Zugriffsmöglichkeit erhält. Dies kann der […..]
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Die Angaben von Erbschleichern im Rahmen von Gutachterverfahren

Ein immer wiederkehrendes Problem in Gerichtsverfahren ist, dass bei der Beurteilung einer Geschäfts- oder Testierfähigkeit Gutachten von Seiten des Erbschleichers eingebracht werden, die dieser als Argument verwendet, um die Geschäfts- bzw. Testierunfähigkeit zu widerlegen. Diese Gutachten sind entweder als Parteigutachten ohnehin oft nicht verwertbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen es sich um vordergründig „neutrale“ Gutachten handelt, beispielsweise um […..]
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Rechtsanwalt hilft Opfern von Erbschleicherei – Vorsicht vor zu langem Warten

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen die Familie zwar zu Lebzeiten ein gesundheitliches Risiko in der Person der betroffenen Person bemerkt und es sogar zulässt, dass ein bisher Außenstehender die Kontrolle über diese beeinträchtigte Person übernimmt. Diese Passivität der Familie kann unterschiedliche Gründe haben:   Man hat keine Zeit. Man ist nicht vor Ort. Man vertraut gutgläubig der außenstehenden […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei – zu Lebzeiten vorhersehbar

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine Erbschleicherei bereits erwartbar, aber kaum verhinderbar ist. Diese Fälle gibt es immer wieder, wenn eine Person mehrere Kinder hat, eines dieser Kinder „missraten“ ist, aber die anderen Kinder von diesem Kind leicht beeinflusst werden können. Selbst wenn also die Person ein sorgfältiges Testament erstellt und das „missratene“ Kind auf den Pflichtteil setzt, […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsverzichte werden im Rahmen der „normalen“ erbrechtlichen Gestaltung immer wieder empfohlen und notariell durchgeführt. Allerdings können diese Verzichtserklärungen Erbschleicher begünstigen, da die nahestehenden gesetzlichen Erben auf den Mindestanspruch verzichten. Ich kenne sogar Fälle, in denen die Erbfolge bereits notariell zum Nachteil der gesetzlichen Erben abweichend geregelt gewesen ist, die Betroffenen hierüber nicht informiert und zu einer Pflichtteilsverzichtserklärung gedrängt worden. Dann […..]
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Erbschleicherei im Erbfall

Stirbt ein Elternteil, gibt es manchmal die Situation, dass der überlebende Elternteil in ein Loch fällt und einige der Kinder sich nicht ausreichend kümmern. Dies kann differente Gründe haben: die Kinder leben zu weit weg, sind mit der eigenen familiären oder wirtschaftlichen Situation beschäftigt oder gekränkt, weil sie im ersten Erbfall nichts erhalten. Dies ist dann der Moment, in dem […..]
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Verschwiegene Zuwendungen durch Erbschleicher

Ein klassisches Erbschleicher-Thema in der Konstellationen, dass Geschwister erben und ein Geschwisterteil sich als Erbschleicher herausstellt, ist das Verschweigen von Zuwendungen durch den Geschwisterteil. Das Problem stellt sich natürlich nicht, wenn ein Gesellschaftsanteil oder eine Immobilie geschenkt wird, aber umso häufiger, wenn die Eltern Geldbeträge schenken. Denn dies ist Jahre später im Erbfall kaum nachweisbar. Im typischen Fall „überzeugt“ das […..]
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Ehegattentestament – ein ausreichender Schutz vor Erbschleichern?

In vielen Veröffentlichungen wird darauf hingewiesen, dass ein Ehegattentestament vor Erbschleicherei schützt. Dies ist nur bedingt zutreffend und die Familie sollte sich, wenn eine Erbschleicherei vermutet wird, in keinem Fall nur auf ein Ehegattentestament verlassen. Ich habe viele Fälle, in denen ein Elternteil verstirbt und das Kind passiv bleibt und „akzeptiert“, dass der überlebende Elternteil Opfer eines Erbschleichers wird, in […..]
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