Erbschleicherei bei gläubigem Erbschleicheropfer

Viele Menschen sind gläubig, gehen zu Gottesdiensten, tauschen sich mit ihrem Pfarrer aus und stellen christliche Feste in ihren Lebensmittelpunkt. Ein Pfarrer ist Ansprechpartner und Vertrauensperson. Die christlichen Sakramente, auch das Sterbesakrament, sind von hervorgehobener Bedeutung. Erbschleicher nutzen dies mehrfach aus, beispielsweise indem

 

  • der Kontakt zum Pfarrer im letzten Lebensabschnitt unterbunden wird,
  • ein Testament damit erpresst wird, dass man ansonsten die Möglichkeit das Sterbesakrament blockiert,
  • ein Vertrauensverhältnis zwischen Erbschleicher und Opfer aufgebaut wird, indem das Opfer zu den Gottesdiensten gefahren wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

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