Wirtschaftliche Eigeninteressen und Erbschleicherei

Fast jedes wirtschaftliches Eigeninteresse kann in einem passenden Zeitpunkt zu einer Erbschleicherei führen:

 

  • Das Bedürfnis eine bessere Stellung in einem Unternehmen zu erhalten.
  • Die gewünschte Hofübergabe im landwirtschaftlichen Bereich.
  • Das Interesse, ein Filetgrundstück zu einem verbilligten Kaufpreis zu bekommen.
  • Die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten des Erbschleichers gegenüber dem Opfer aus Darlehen auf Null zu setzen.

 

Das wirtschaftliche Eigeninteresse schwebt häufig über mehrere Jahre zwischen dem Erbschleicher und dem Opfer als ungelöstes Problem und in dem Zeitpunkt, zu dem das Opfer gesundheitlich angeschlagen ist, wird der Erbschleicher tätig und verfolgt seine Ziele.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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