Erbschleicher und Bevorzugung eines Geschlechts

Insbesondere bei traditionell orientierten Familien erlebe ich es immer wieder, dass die Eltern das männliche Kind den Töchtern vorziehen. Der Junior führt beispielsweise ins Feld, dass er den Hof weiterführt oder den handwerklichen Betrieb und dass er der „Stammhalter“ ist, der den Familiennamen weiter fortführt. Töchter haben in diesen Familien schlechte Karten und werden beispielsweise durch lebzeitige Schenkungen benachteiligt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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