Vorsicht: Gemeinsames Konto und Erbschleicherei

Innerfamiliär, beispielsweise zwischen Eheleuten, zwischen Geschwistern nach einem Erbfall oder zwischen Elternteil und Kind können gemeinsame Konten entstehen, bei denen beide Zugriff haben. Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen eine berechtigte Seite vom Kontoguthaben kaum Gebrauch macht und der anderen Seite den Zugriff und die Verwaltung überlässt. Hierdurch entsteht das Problem, dass die andere (aktive) Seite die Möglichkeit erhält, sich Kontoguthaben über Jahre hinweg zu erschleichen, da die Transaktionen Jahre später kaum noch nachvollziehbar sind. Das gilt vor allem dann, wenn das Opfer bereits älter ist, keine Möglichkeit des Online-Bankings hat und sich die Kontoauszüge nicht laufend geben lässt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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