Blanko-Unterschriften sind ein für Erbschleicher wichtiges Instrument, um sich Vermögensvorteile zu verschaffen. Es gibt immer wieder (vorwiegend ältere) Menschen, die Blanko-Unterschriften auf Vollmachten, Versicherungsverträgen, Schenkungsverträgen oder Quittungen leisten, ohne sich des rechtlichen Risikos bewusst zu sein. Erbschleicher überzeugen meist damit, dass sie dem Betroffenen das „lästige Ausfüllen“ des Formblattes oder Vertrages abnehmen. So kommt es vor, dass sich der Erbschleicher selbst als Begünstigter einer Lebensversicherung einträgt, anstatt des vorgesehenen Begünstigten.
Erweisen sich die Rechtsschritte als unbegründet bzw. schaltet das Opfer bei einer tätlichen Auseinandersetzung die Polizei ein, so kann das zur Folge haben, dass ein Pflichtteilsentziehungsgrund entsteht und die Familie sogar diesen gesetzlichen Mindestanspruch verliert.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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