Ein beliebtes Mittel eines Erbschleichers ist regelmäßig die Schenkung. In vielen Fällen wird das bereits gesundheitlich angeschlagene Opfer zu einer Schenkung überredet, die Familie bleibt außen vor, wird nicht informiert und erfährt erst im Erbfall von der Schenkung. Um eine solche Schenkung wirksam bekämpfen zu können, muss einerseits der Vertrags selbst und das Zustandekommen und die Vorfeldsituation des Vertrags genau geprüft werden, andererseits gibt es eine Reihe von Unwirksamkeitsgründen, die bedeutsam sein können. Beispielsweise zu prüfen sind
- Sittenwidrigkeit
- Formunwirksamkeit bei nicht beurkundeten Nebenabreden
- Eine Anfechtbarkeit bei Täuschung und Drohung.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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