Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen Erbschleicher-Opfer die Gefahr der Erbschleicherei erkennen, sich vom Erbschleicher aber nicht perfekt abgrenzen können.
Es tobt ein Kampf zwischen dem Opfer und dem Erbschleicher. Letzterer wartet manchmal genau die Situation ab, in der sich das Opfer nicht wehren kann und schafft vollendete Tatsachen.
Ein Beispiel ist, dass eine „Vertrauensperson“ Zugang zur Wohnung des Opfers hat, sich das Opfer zwar weigert ein Testament zu schreiben, aber dann ins Krankenhaus muss. Der Erbschleicher nutzt diesen Moment, betritt die Wohnung, vernichtet nachteilige Schreiben und nimmt Bargeld und Schmuck mit.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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