Es gibt eine Vielzahl von Verträgen, die im Einzelfall von Erbschleichern gewählt werden, um sich zu bereichern:
- Mietverträge mit verbilligtem Mietzins
- Darlehensverträge mit freier Rückzahlungsmöglichkeit
- Kaufverträge mit Kaufpreisverrechnung
- Bürgschaften für Erbschleicher-Schulden
- Arbeitsverträge zugunsten eines Erbschleichers
In allen Fällen sind untypische Vertragsklauseln Indikatoren für eine Erbschleicherei.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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