Rechtsanwalt erklärt neues Urteil zu den Kosten im Beschwerdeverfahren bei Erbschleicher-Prozessen

Erbschleicherverfahren werden häufig vor dem Nachlassgericht geführt. Das taugliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Nunmehr hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 12.02.2025 zum AZ. 16 WF 120/24 zumindest eine

Kostenmäßig sinnvolle Entscheidung getroffen, und zwar, dass selbst bei außergerichtlichen Verhandlungen im Beschwerdeverfahren keine sogenannte fiktive Termingebühr anzusetzen ist. Für geschädigte Familien, die also einen

Rechtsstreit vor dem Beschwerdegericht (dem Oberlandesgericht) prüfen, ist dies zumindest eng begrenzt eine kostenmäßig sinnvolle Entscheidung.

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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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