Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Nachlasspflegschaft und Immobiliensicherung im Erbfall

Im Erbfall entsteht ein jahrelanges Streitverfahren. Es droht über diese Zeitdauer hinweg der Verlust des Nachlassvermögens, wenn dieses nicht gesichert und verwaltet wird. Wesentliche Schritte sind Widerruf der Vorsorgevollmacht des Erbschleichers, Mitteilung an Banken und ähnliche Adressaten, dass nicht an den Erbschleicher geleistet werden darf,             Mitteilung an Grundbuchämter, damit das Immobilienvermögen geschützt wird,             Anregung einer Nachlasspflegschaft zur Nachlasssicherung […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Bei lebzeitigen Schenkungen an den Erbschleicher versucht dieser in bestimmten Fällen einer Schenkungssteuer zu entgehen. Mögliche Wege hierfür sind ein fingiertes Darlehen,             die nicht deklarierte Bargeldschenkung, der Kauf von werthaltigen Vermögensgegenständen durch das Opfer aber auf den Namen des Erbschleichers. In diesen Konstellationen kann eine entsprechende Anzeige zu einer behördlichen Ermittlung führen und den Erbschleicher unter Druck setzen. Diese […..]
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Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach Helfern aus dem Opfer-Umfeld

In der Praxis unterschätzt wird die Rolle des Opfer-Umfelds. Damit sind Personen gemeint, die regelmäßig Kontakt zum Opfer haben und außerhalb der Familie stehen. Diese Personen können helfen, Informationen zu sammeln bzw. die Motivlage des Opfers zu beeinflussen. Folgende Personenkreise kommen in Betracht: Aus dem privaten Bereich: Nachbarn, Freunde aus Gruppen oder Vereinen, aus der Kindheit oder Schule             Aus […..]
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Wichtiger Hinweis in Erbschleicherfällen vom Rechtsanwalt: Das Erstellen einer Zeugenliste

Die typische Situation eines Erbschleicher-Falles ist, dass sich der gesamte Sachverhalt im Erbfall offenlegt und erst dann Rechtsschritte eingeleitet werden können. Der Streit um das Erbe beginnt und damit auch der Streit um die Wirksamkeit des Erbschleicher-Testaments oder einer lebzeitigen Schenkung an den Erbschleicher. Unwirksamkeitsgründe können sein: Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung             Fehlende Geschäfts- und Testierunfähigkeit     Formunwirksamkeit             Verstoß […..]
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Thema Erbschleicherei: Erbschleicher nutzen Einsamkeit der Opfer aus und werden Ansprechpartner

Erbschleicher sind erfolgreich, wenn sie den „Triggerpunkt“ des Opfers finden. Dieser Triggerpunkt ist häufig, dass das Opfer allein ist und ein Ansprechpartner fehlt. Diese Lücke füllt der Erbschleicher aus. Die Familie des Opfers und der Freundeskreis sollte dagegenwirken und sich selbst als Ansprechpartner anbieten. In diesem Bereich gibt es Sonderfälle: Die Sehnsucht nach einem Ansprechpartner ist besonders groß, wenn das […..]
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Thema Erbschleicherei: Das bindende Ehegatten-Testament

Eheleute haben per Ehegattentestament und andere Personen (beispielsweise nichtverheiratete Paare) mittels Erbvertrags die Möglichkeit, eine Bindungswirkung des Überlebenden nach dem ersten Erbfall festzulegen. Der Überlebende darf dann weder eine neue letztwillige Verfügung von Todes wegen erstellen noch in Beeinträchtigungsabsicht verschenken. Für den Erbschleicher wird es deutlich schwerer. In der Praxis ist folgendes zu beachten: Ehegattentestament / Erbvertrag müssen im Übrigen […..]
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Erbrecht – Spezialthema heute: Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei – Kontaktieren des Arbeitgeber des Erbschleichers

Unseren Videobeitrag zum Thema Erbschleicherei von unserem Referenten Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: “ Erbrecht – Spezialthema heute: Erbschleicherei – Kontaktieren des Arbeitgeber des Erbschleichers“ finden Sie auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=2G7WrR71-PI in unserem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/@Kanzlei-Thieler In dem Videobeitrag wird das Thema Spezialthema zur Erbschleicherei – Kontaktieren des Arbeitgebers des Erbschleichers, erörtert,. Mit diesem Video möchten wir Ihnen einige allgemeine Anregungen […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb. Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, […..]
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Rechtanwalt berät zur Frage: Ist eine Strafanzeige bei Erbschleicherei möglich und sinnvoll?!

In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf. Beispiele: Der Erbschleicher verschafft sich Zutritt zum Haus des Opfers, um dessen Unterlagen nach Informationen und Vermögenswerten durchzusehen (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB). Der Erbschleicher liest die Briefe des Opfers, auch dessen Anwaltskorrespondenz und unterschlägt wichtige Schreiben (Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB). Der Erbschleicher verweigert dem Opfer lebenswichtige Medikamente und […..]
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