Rechtsanwalt warnt: Täuschung über Pflichtteilshöhe durch Erbschleicher

Insbesondere zwischen Geschwistern ist es immer problematisch, wenn ein Kind als Erbe eingesetzt und das andere Kind auf den Pflichtteil herabgesetzt ist. Dies kann zu Streit führen, selbst wenn das Verhältnis zwischen beiden Geschwistern zuvor gut war.

Es gibt aber umgekehrt auch die Konstellation, dass das pflichtteilsberechtigte Kind dem anderen Kind allzu sehr vertraut und nicht bemerkt, dass das erbende Kind tatsächlich ein Erbschleicher ist, das das Testament beispielsweise mit unwahren Behauptungen erschlichen hat. Dieses Benachteiligung setzt sich in der Praxis bei einem gutgläubigen Kind manchmal dahingehend fort, dass es sich einvernehmlich einen Geldbetrag als Pflichtteil auszahlen lässt und darauf vertraut, dass dieser Betrag richtig ist.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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