Besteht ein Teil des Vermögens aus Gesellschaftsbeteiligungen ergeben sich rechtliche Sonderprobleme, die häufig nicht erkannt werden. Vorsorgevollmachten und Testamente widersprechen häufig den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, sodass das Risiko besteht, diese Erklärungen zu Streit führen oder gar scheitern. Dies ist eine Rechtsunsicherheit, die sich Erbschleicher zu nutzen machen, sei es im Rahmen einer familieninternen Erbschleicherei oder von außen. Um einen sinnvollen Schutz vor Erbschleichern zu gewährleisten, sollten alle gestaltenden Regelungen (Vorsorgevollmacht, Testament, Gesellschaftsverträge) aufeinander abgestimmt sind. Ältere Gesellschaftsverträge sollten daraufhin nochmals aktuell geprüft werden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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