Ein Mittel, dass für die Familie des Erbschleicheropfers hilfreich sein kann, ist, Ermittlungen der Finanzbehörden einzuleiten. Denn viel zu oft, lassen sich Erbschleicher von Seiten des Opfers Geschenke geben. Diese werden dann schenkungssteuerlich nicht deklariert. Der Erbschleicher hat das Problem, dass er zivilrechtlich häufig die Schutzbehauptung wählt, der Vermögenswert wäre geschenkt und deshalb von der Familie nicht rückforderbar. Andererseits ergibt sich hieraus die Folge der notwendigen Versteuerung, die der Erbschleicher in der Vergangenheit unterlassen hat.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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