In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird.
Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird.
Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im Lager des Erbschleichers stand oder der Testamentsvollstrecker erst im Erbfall durch den Erbschleicher instrumentalisiert wird. Dann muss der geschädigte Miterbe auf zwei Fronten aktiv werden.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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