Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vom Rechtsanwalt beantwortet – Thema Erbschleicherei: Pflegeperson contra Nachbar

Ein typischer Erbschleicher-Konflikt spielt sich bei allein stehenden Erbschleicher-Opfern zwischen Pflegeperson und Nachbar ab. Dabei gibt es in der Praxis des Autors durchaus beide Varianten, und zwar, dass die Pflegeperson ein Erbschleicher ist und der Nachbar als Schutzschild gegen die Beeinflussung, andererseits den umgekehrten Fall. Erstaunlich ist, dass sich selbst Nachbarn, die zuvor überhaupt keinen oder nur einen schlechten Kontakt […..]
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Erbschleicherei bei Auslandsbezug

Ein Erbschleicher-Fall ist für sich genommen bereits komplex. Bei einem bestehenden Auslandsbezug können sich die Rechtsprobleme vervielfältigen. Dies betrifft insbesondere die Situationen, dass sich Nachlassvermögen im Ausland befindet oder sich das Erbschleicher-Opfer im Ausland aufhält. In letzterem Fall kann hierdurch ggf. eine deutsche Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden und die Familie hat mit zahlreichen Durchsetzungsproblemen zu kämpfen, also insbesondere einem anderen Rechtssystem, […..]
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Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Im Verhältnis zwischen Geschwistern kommt es im Erbfall häufig zum Streit. Es gibt neben „normalen“ Streitigkeiten viele Situationen, die eine Erbschleicherei eines Geschwisterteils als Hintergrund haben. Beispiele aus der Praxis des Autors sind insbesondere:   Ein Kind hebt mit einer Bankvollmacht oder Kontokarte Bargeld vom Konto des Elternteils ab. Ein Kind lässt sich vom Elternteil nicht gerechtfertigte „Geschenke“ geben. Ein […..]
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Geschädigte Familien müssen sich bei Erbschleichern häufig zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden

In einer Erbschleicher-Konstellation kann es das Problem geben, dass die geschädigte Familie sich zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden muss. Solche Hilfsansprüche sind oft Vermächtnisansprüche und Pflichtteilsansprüche. Dabei stehen Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch in Konkurrenz. Es besteht immer die Gefahr, dass man bei Geltendmachung des einen Anspruchs den anderen Anspruch verliert. Erbschleicher sehen dies als Chance, die Gegenseite zu schädigen. […..]
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Erbschleicherfall: Erbschleicherei bei blinden oder fast blinden Opfern

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass gerade blinde Menschen ein leichtes Erbschleicher-Opfer sind. Denn gerade wenn der Erbschleicher der Hauptansprechpartner ist, müssen die Opfer ihm vertrauen und können dessen Aussagen nicht verifizieren und nachprüfen. Dem Autor ist ein Fall bekannt, in dem der Erbschleicher dem Opfer über Monate hinweg erzählt hat, dass ein enger Vertrauter das Opfer betrügt […..]
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Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet: Was können Familienmitglieder oder Erben unternehmen, wenn sie vom Erbschleicher blockiert werden

Ein beliebtes Mittel von Erbschleichern ist, dass Sie die anderen Erben und insbesondere geschädigte Familienmitglieder nach dem Erbfall blockieren und dadurch emotional belasten und finanziell schädigen. In vielen Fällen kann man auch von „Aushungern“ sprechen. Dies beginnt damit, dass den anderen Erben der Zugang zu Nachlassgegenständen, zum Beispiel Andenken an den Verstorbenen verwehrt wird, und geht im finanziellen Bereich weiter, […..]
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Erbschleicherei und das plötzlich auftauchende Testament zum Nachteil der Familie

Geschädigte Familienangehörige führen vielfach jahrelange Rechtsstreite gegen Erbschleicher. Es geht meistens um die Wirksamkeit eines Testament, das nach Form, Inhalt und Testierfähigkeit des Erblassers beurteilt wird. Mit Blick auf das Risiko des jahrelangen Rechtsstreits und die Kosten darf nicht unterschätzt werden, dass Erbschleicher in einigen Fällen zu perfiden Mitteln greifen. Der Autor kennt selbst mehrere Fälle, in denen nach jahrelangem […..]
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Erbschleicherei zwischen Kindern aus erster Ehe und Stiefmutter

Die Konstellation „Erbschleicherei zwischen Kindern aus erster Ehe und Stiefmutter“ ist stereotyp und in unserer Praxis häufig. Ein solcher Streit kann sowohl eine Erbschleicher-Situation durch Kinder, als auch durch die Stiefmutter begründen. Dies ist abhängig vom Einzelfall. Dabei stehen manchmal nicht zwingend finanzielle Aspekte im Vordergrund, sondern persönliche Befindlichkeiten. Es geht bei solchen Streitigkeiten um persönliche Erinnerungsstücke, um die Beerdigung […..]
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Erbschleicherei bei der Teilung einer Erbengemeinschaft

Sitzt ein Erbschleicher unumkehrbar in einer Erbengemeinschaft, droht den anderen Miterben auch an dieser Stelle eine Schädigung durch den Erbschleicher. Es gibt folgende Situationen, die besonders praxisrelevant sind:   Dem Erbschleicher gelingt es, eine testamentarisch angeordnete Teilungsanordnung zu umgehen, beispielsweise indem er die Nachlassimmobilie, die einem anderen Miterben zugeordnet ist, teilungsversteigern lässt. Der Erbschleicher blockiert die Auseinandersetzung und setzt den […..]
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Erbschleicherei und die Gefahr vor notariellen Urkunden

Es gibt inzwischen schon gut geschulte Erbschleicher, die wissen, dass sie davon profitieren, wenn ein Notar die notwendigen Urkunden (insbesondere Schenkungsverträge, Testamente und Vorsorgevollmachten) erstellt. Hintergrund ist, dass immer noch die Meinung verbreitet ist, ein Notar würde im Erb- oder Streitfall für die Wirksamkeit seiner Urkunde eintreten. Dies geschieht auch tagtäglich in Deutschland. Insbesondere bei der Frage der Geschäfts- und […..]
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