Ein Erbschleicher-Fall ist für sich genommen bereits komplex. Bei einem bestehenden Auslandsbezug können sich die Rechtsprobleme vervielfältigen. Dies betrifft insbesondere die Situationen, dass sich Nachlassvermögen im Ausland befindet oder sich das Erbschleicher-Opfer im Ausland aufhält.
In letzterem Fall kann hierdurch ggf. eine deutsche Vorsorgevollmacht ausgehebelt werden und die Familie hat mit zahlreichen Durchsetzungsproblemen zu kämpfen, also insbesondere einem anderen Rechtssystem, einer schwierigen gerichtlichen Zuständigkeit und einer anderen Sprache.
Auch im Erbfall kann der Auslandsbezug problematisch sein, beispielsweise dann, wenn sich der Erbschleicher Vermögen im Ausland bemächtigt. Dann ist streitig, welches Recht hierfür anwendbar ist. Bemächtigt sich der Erbschleicher beispielsweise einer Immobilie in Italien, so kann sich der Vorgang ggf. nach deutschem Erbrecht, aber auch nach italienischem Sachenrecht beurteilen.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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