Vorsicht bei Stiftungsgründung bei Erbschleicherfällen

Die Gründung einer Stiftung, auch zur Regelung der Vermögensnachfolge, ist grundsätzlich ein gutes Gestaltungsmittel.

Es gibt aber immer wieder Konstellationen in der Praxis des Autors, in der die Stiftungsgründung einem älteren Menschen empfohlen und diese Stiftung dann durch einen Erbschleicher instrumentalisiert wird.

Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der ältere Mensch sein Vermögen bereits zu Lebzeiten in eine Stiftung eingebracht hat, er den Zugriff darauf verlor und der Erbschleicher als Vorstand das Geld verwaltet und genutzt hat.

Ebenso sind natürlich Fälle denkbar, in denen eine von einem Erbschleicher beherrschte Stiftung als Erbe eingesetzt wird.

 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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