Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt.
Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen.
Damit hält er ein Druckmittel gegenüber der Familie in Händen und kann die Familie unter Druck setzen. Das bekannteste Instrument hierfür ist die Testamentsvollstreckung, es gibt aber auch beispielsweise im Rahmen einer Teilungsanordnung nach § 2048 BGB die Möglichkeit, einem Dritten eine Verteilungsmacht einzuräumen.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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