Geschädigte Familien müssen sich bei Erbschleichern häufig zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden

In einer Erbschleicher-Konstellation kann es das Problem geben, dass die geschädigte Familie sich zwischen Angriff und Geltendmachen von Hilfsansprüchen entscheiden muss. Solche Hilfsansprüche sind oft Vermächtnisansprüche und Pflichtteilsansprüche. Dabei stehen Vermächtnis- und Pflichtteilsanspruch in Konkurrenz. Es besteht immer die Gefahr, dass man bei Geltendmachung des einen Anspruchs den anderen Anspruch verliert. Erbschleicher sehen dies als Chance, die Gegenseite zu schädigen. Das LG Nürnberg-Fürth hat mit Entscheidung vom 27.07.2023 zum AZ. 8 O 4921/22 allerdings klargestellt, dass das bloße Einfordern des Pflichtteils nicht dazu führt, dass der Vermächtnisanspruch ausgeschlagen und damit verloren ist.

 

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name