Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicherei: Vermögensschädigung durch den Erbschleicher mittels Wohnrecht

Ein in der Praxis unterschätztes Problem ist, dass sich ein Erbschleicher an der Immobilie des Opfers ein Wohnrecht eintragen lässt. Hierdurch droht die Situation, dass die Immobilie entwertet wird, da eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist. Das Wohnrecht selbst anzugreifen, ist rechtlich komplex, selbst wenn der Erbschleicher bereits ausgezogen ist. Denn als Rechtsposition wird es in solchen Fällen meistens […..]
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Thema Erbschleicherei: Rivalisierende Kinder

Wenn Eltern etwas Gutes tun wollen, hier durch eine lebzeitige Schenkung an ein Kind, kann das dazu führen, dass das andere Kind neidisch und eifersüchtig wird. Eltern wollen das vermeiden, indem sie gleichwertig an beide Kinder verschenken. Wenn ein Kind sich aber als Erbschleicher entpuppt, enthalten Immobilienschenkungsverträge ein verstecktes Risiko, das vielen nicht bekannt ist. Notare nehmen standardisiert ein Rückforderungsrecht […..]
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Thema: Erbschleicherei innerhalb der Famile, hier „Das Schwiegerkind als Erbschleicher“

Unterschätzt wird in der Praxis das Schwiegerkind als Erbschleicher, und zwar in zwei Konstellationen. Einerseits ist denkbar, dass das Schwiegerkind nur deshalb heiratet, um an das Vermögen der Familie zu kommen (über eine spätere Erbschaft oder einen Zugewinnausgleich). Andererseits gibt es viele Erbschleicherfälle, in denen das Schwiegerkind die Schwiegereltern für sich vereinnahmt, abhängig macht, beispielsweise im Rahmen einer häuslichen Pflege, […..]
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Thema: Erbschleicherei und ‚Arbeitsrecht‘

Ein perfides Mittel von Erbschleichern, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, kann sein, dass sie sich einen Arbeitsvertrag durch das Opfer ausstellen lassen. Dies kann, muss aber kein  Arbeitsverhältnis für eine Pflege sein. Besteht dann ein wirksames Arbeitsverhältnis mit Regelungen zu Arbeitslohn, Sozialleistungen, Urlaub und Kündigungsschutzregelungen kann es sogar im Erbfall schwierig werden, den Erbschleicher als Arbeitnehmer los zu werden. Dies […..]
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Erbschleicher produziert Kosten zum Nachteil der Erben

In einigen Konstellationen gelingt es dem Erbschleicher nicht, sich ein Testament und damit eine Erbenstellung zu verschaffen, beispielsweise weil ein bindendes Testament bzw. ein Erbvertrag vorliegt. Erbschleicherei kann aber auch bedeuten, dass der Erbschleicher mittels vertraglicher Vereinbarung mit dem späteren Erblasser sich eine Vergütung oder einen Auslagenersatz geben lässt und hierdurch zum Teil erhebliche Gelder abrechnen kann. Gestaltet der Erbschleicher […..]
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Indiz für Erbschleicherei – Abschottung gegenüber dem Gericht

Ein klares Indiz für Erbschleicherei ist, wenn das Opfer durch den Erbschleicher bei Gerichtsverfahren abgeschottet wird und Gerichtstermine ohne das Opfer durchgeführt werden. Dies gilt primär für Betreuungsverfahren, wenn die betroffene Person nicht zum Anhörungstermin erscheint, aber auch für andere Gerichtsverfahren, in denen der Erbschleicher als „Vertreter“ des Opfers auftritt. Wenn das Gericht nicht auf der persönlichen Anwesenheit besteht und […..]
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Das Risiko der Einflussnahme durch den Erbschleicher auf den Nachlass ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nicht zu unterschätzen

Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt. Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen. Damit hält er […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht vor versteckten Erbschleicherei innerhalb der Familie

Gerade in familiären Situationen gibt es immer wieder Erbschleicher-Tendenzen zwischen Geschwistern. Dabei kommt es vor, dass das geschädigte Geschwisterteil die Erbschleicherei nicht bemerkt und deshalb nichts unternimmt. Ein Indiz für eine umfassende Erbschleicherei kann sein, dass der Erblasser von einem anderen Geschwisterteil dazu gebracht wird, die Erbfolge nachteilig zu modifizieren. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Erblasser […..]
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Der Testamentsvollstrecker als Helfer eines Erbschleichers

In der Gestaltung ist das Amt des Testamentsvollstreckers dazu angedacht, dass ein Streit zwischen Miterben vermieden, die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt und der Vorgang rechtlich zutreffend abgewickelt wird. Irrt man sich aber in der Person des Testamentsvollstreckers besteht die Gefahr, dass dieser einem Erbschleicher hilft und ein Miterbe hierdurch geschädigt wird. Ursache hierfür kann sein, dass der Testamentsvollstrecker von Anfang an im […..]
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Vorsicht bei Stiftungsgründung bei Erbschleicherfällen

Die Gründung einer Stiftung, auch zur Regelung der Vermögensnachfolge, ist grundsätzlich ein gutes Gestaltungsmittel. Es gibt aber immer wieder Konstellationen in der Praxis des Autors, in der die Stiftungsgründung einem älteren Menschen empfohlen und diese Stiftung dann durch einen Erbschleicher instrumentalisiert wird. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der ältere Mensch sein Vermögen bereits zu Lebzeiten in eine […..]
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