Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Sonderfall der Erbschleicherei: Der Fremde als Erbschleicher

Gesellschaftlich ist eine Erbschleicherei vielfach damit verknüpft, dass diese Erbschleicherei innerfamiliär erfolgt, also insbesondere zwischen Geschwistern als Erbschleicher und den Eltern als Opfer. Die aktuelle gesellschaftliche Situation, insbesondere die Tatsache, dass viele ältere Menschen im Alter allein sind, führt aber dazu, dass auch gänzlich Fremde eine Näheverhältnis zum Erbschleicher-Opfer herstellen und sich des Erbes bemächtigen. Diese Fälle sind besonders perfide, […..]
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Thema Erbschleicher: Erbschleicherei innerhalb der Familie

Eine typische Konstellation, in der bei einer Erbschleicherei innerhalb der Familie sowohl Opfer als auch Täter sind, gibt es zwischen Geschwistern. Dabei tritt ein Geschwisterteil als Erbschleicher auf und überzeugt die Eltern, dass das andere Geschwisterteil aus verschiedenen Gründen das Erbe nicht verdient. So hetzt beispielsweise der Bruder als Erbschleicher gegen die Schwester, weil diese einen nicht angesehenen Beruf hat, […..]
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Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt warnt Opfer vor Zeitproblem bei Erbschleicherei

Bei Erbschleicherei hat die Familie als Opfer regelmäßig ein Zeitproblem. Denn meistens wird der Erbschleicher bei dem zuständigen Amtsgericht ein Testament einreichen und das Amtsgericht fordert als Nachlassgericht die geschädigten gesetzlichen Erben auf, binnen der sehr kurzen Frist von 2 Wochen Einwendungen gegen das Erbschleicher-Testament zu erheben. Hierdurch sollten sich Erbschleicher-Opfer nicht verunsichern lassen. In der Praxis genügt es, wenn […..]
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Thema Erbschleicherei: Anwalt warnt vor dem Risiko einer sogenannten doppelten Erbschleicherei

Erbschleicher schädigen nicht immer nur einen älteren Menschen und dessen Familie, sondern es gibt auch Fälle, in denen Erbschleicher zwei Opfer parallel angreifen. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen ein älteres Ehepaar gleichzeitig von einem Erbschleicher geschädigt wird. Dies ist insbesondere in Fällen möglich, bei denen beide Eheleute gesundheitlich angeschlagen sind und keinen anderen Ansprechpartner in der Familie […..]
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Thema Erbschleicher: Erbschleicherei durch zwei Geschwister

In der Praxis ist es zwar üblich, dass eine Person als Erbschleicher auftritt, es ist aber durchaus denkbar, dass sich mehrere Personen als Erbschleicher zusammentun und beispielsweise eine dritte Person schädigen. Typischerweise geschieht dies im Geschwisterkreis, wenn zwei Geschwister als Erbschleicher zusammenarbeiten und ein drittes Geschwisterteil schädigen, indem beispielsweise die beiden zusammenarbeitenden Geschwister die Kontrolle über die Eltern übernehmen und […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleichermethoden: Erbschleicherei mit Auslandsbezug kann sehr problematisch werden

Sobald eine Konstellation einen Auslandsbezug aufweist, ist die gesamte Situation problematisch. Denn dies kann bedeuten, dass – ein inländisches Betreuungsverfahren mangels örtlicher Zuständigkeit ausgehebelt wird, – eine schützende Vorsorgevollmacht im Ausland nicht wirksam ist, – das ausländische Recht kein schützenden Pflichtteilsansprüche kennt, – der Erbschleicher aus Deutschland flieht und nicht mehr verklagt werden kann und – man faktisch keinen Kontakt […..]
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Thema Erbschleicherei: Rechtsanwalt warnt davor, dass ältere Männer oft leichte Opfer von Erbschleichern sind

Gerade wenn Männer in einer langjährigen Ehe gebunden waren und die Ehefrau verstirbt, fallen die Männer in ein Loch und können sich im Alter nicht gut selbst versorgen. Sie benötigen Hilfe bei der Verköstigung, im Haushalt und abhängig vom Gesundheitszustand bei der Einnahme von Medikamenten, Arztbesuchen, der Körperhygiene. Wenn die langjährige Ansprechpartnerin und Unterstützerin wegfällt, führt dies für ältere Männer […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt bei Erbschleichern zur Vorsicht bei Lebensgefährte / Lebensgefährtin

Ein typischer Erbschleicherfall entwickelt sich dann, wenn ein verwitwetes Elternteil nicht nochmals neu heiratet, sondern von einem Partner / einer Partnerin in „wilder Ehe“ zusammenlebt. Eine Erbschleicherei kann bereits aus wirtschaftlichen Überlegungen entstehen, weil in dieser Situation kein gesetzliches Erbrecht / Pflichtteilsrecht gilt und innerhalb der Beziehung eine wirtschaftliche Abhängigkeit entsteht. Ein Lebensgefährte / eine Lebensgefährtin ist häufig dazu veranlasst, […..]
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Thema Erbschleicherei: Lebensversicherungen als Potential für Erbschleicher

Wenn es Erbschleichern nicht gelingt, sich eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu sichern, stellt die Lebensversicherung einen weiteren Ansatzpunkt dar. Denn dies muss gegenüber der Familie meistens nicht offen gelegt werden, sodass es viele Fälle gibt, in denen zwar die Erbfolge zugunsten der Familie stattfindet, aber der Erbschleicher eine werthaltige Lebensversicherung erhält bzw. das Bezugsrecht und dies durch die erbende […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei durch Nachbarn

Es gibt viele Medienberichte über Erbschleicherei durch die Familie oder Pflegepersonal. Unterschätzt wird die Erbschleicherei durch Nachbarn, obwohl diese aus unserer Sicht zunimmt. Dies beruht darauf, dass gerade ältere Menschen auf die Unterstützung durch Nachbarn angewiesen sind. Dies beginnt mit Schneeräumen, Einkaufen, setzt sich fort mit Kochen und Putzen und ab einem gewissen Abhängigkeitsgrad ändert sich die nachbarschaftliche Hilfe in […..]
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