Ist eines der Kinder behindert, wird rechtlich meistens zu einem Behindertentestament geraten. Ein Gestaltungselement in diesem Bereich ist, dass ein Dauertestamentsvollstrecker für das behinderte Kind zeitlebens eingesetzt wird. Dafür werden zumeist Geschwister des behinderten Kindes ausgewählt, weil die Eltern mit Blick auf den Erbfall als weggefallen betrachtet werden. Das Geschwisterteil neigt in Einzelfällen dazu, sich als Erbschleicher zu entpuppen, insbesondere dann, wenn es die Eltern überredet, schon zu Lebzeiten erhebliche Vermögenswerte (zum Nachteil des behinderten Geschwisterteils) zu erhalten bzw. wenn das erbschleichende Kind das Geschwisterteil während der Dauertestamentsvollstreckung schädigt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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