Selbst ein jahrelang geführter Rechtsstreit, der rechtlich erfolgreich gegen den Erbschleicher endet, kann dazu führen, dass der Vermögensschaden bleibt. Ein Fall, der bedacht werden muss, ist, dass der Erbschleicher sich ins Ausland absetzt und das Vermögen nicht mehr greifbar ist. Dies ist ein Schicksal, das jedem Rechtsstreit immanent ist, gibt es gewisse Indizien, so sollte auf dieses Problem ein besonderer Augenmerk gelegt werden. Solche Indizien können sein:
- Der Erblasser hat eine ausländische Staatsangehörigkeit.
- Der Erbschleicher hat Vermögen im Ausland.
- Teile des Nachlassvermögens befinden sich im Ausland.
- Im Nachlass befindet sich eine Auslandsimmobilie.
- Der Erbschleicher verlegt seinen Wohnsitz innerhalb Deutschlands mehrfach oder meldet sich ab.
- Der Erbschleicher hat keinen familiären oder beruflichen Bezugspunkt zu Deutschland.
- Der Erbschleicher versucht auch an anderer Stelle zu „tricksen“, beispielsweise, indem er Zustellungen verhindert oder sich vermögenslos stellt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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